Stellen Sie sich mal vor Sie wollen Ihren Rasen mähen
lassen. Sie geben dem Nachbarsjungen 5 € für 1 Stunde Mähen, Rasenmäher und
Benzin stellen Sie bereit. Wäre das nicht schön für Sie und schön für den
Nachbarsjungen? Eine Win-Win-Situation.
Mindestlohn, Tariflohn
Jetzt kommt jemand mit „gesetzlichem Mindestlohn“, oder
einem „Tariflohn der Gärtnerbranche“, es müssen unbedingt 10€/Stunde gezahlt
werden. Da fangen Sie doch schon an zu überlegen – ein wenig teuer, na dann
soll er mal besser nur jede zweite Woche mähen.
Haben Sie was gemerkt ? Der Lohn wurde verdoppelt. Die
Anzahl der Aufträge halbiert. Sie zahlen so oder so nur 20 € / Monat fürs
Rasenmähen – niemandem ist damit geholfen.
Sozialleistungen
Wenn Sie jemanden beschäftigen, dann hat er Anspruch auf
Urlaub, auf Rente, auf Arbeitslosenversicherung, auf Pflegeversicherung und auf
Unfallversicherung, falls er sich mit dem Rasenmäher über den Fuß fährt. All
diese Zulagen machen ungefähr 35% für den Arbeitgeber aus. Sie müssen jetzt
also 13,50€ /Stunde aufbringen, damit der Angestellte einen Bruttolohn von 10€
erhält. Der Angestellte bekommt diese Sozialleistungen auch von seinem Lohn
abgezogen, ca. 20%, ihm bleiben also ca. 8€.
Bei 13,50€ / Stunde für das Rasenmähen, da fangen Sie doch als
Arbeitgeber an zu überlegen ob sie es nicht vielleicht selbst machen, oder ?
Kündigungsschutz
Die Gewerkschaften haben einen Kündigungsschutz für alle
Angestellten erkämpft. Das heißt ungefähr so viel wie. „Wer einmal bei Ihnen
rasengemäht hat, hat einen Anspruch auf unbefristete Zeit immer wieder bei
Ihnen Rasenmähen zu dürfen“, Sie gehen eine Art Dauervertrag ein.
Jetzt werden Sie doch vorsichtig! Wollen Sie wirklich
jemanden einstellen, wenn Sie nicht genau wissen ob Sie den wieder loswerden? Unter diesen Umständen empfinden Sie doch
schon einen 1-Jahres-Vertrag als Vorteil. Sie schließen nur einen befristeten
Vertrag ab.
Oder Sie stellen niemanden mehr zum Rasenmähen ein, Sie
beauftragen eine Firma die Ihnen jemand zum Rasenmähen schickt. – Das ist Leiharbeit, Sie leihen sich eine
Arbeitskraft. Den Vertrag mit der Firma können Sie jederzeit kündigen. Es ist nicht mehr Ihr Problem, was der
Kündigungsschutz sagt, wenn Sie einen Arbeiter nicht mehr brauchen. Diesen
Service lässt sich die Leihfirma jedoch bezahlen und verlangt von Ihnen 16€
Stunde. Zur Umgehung des Kündigungsschutzes zahlen Sie also 2,50€ mehr fürs
Rasenmähen. Sie kennen das von Handy-Verträgen, je geringer die Laufzeit, desto
höher der Preis je Monat.
Gleichzeitig gehört die Leiharbeitsfirma jedoch einer
anderen Branche an, zahlt Fachkräften nur den Tarif für Hilfsarbeiten oder
nutzt ähnliche Regelungen aus, um dem Arbeiter statt der tariflichen 10€ nur 8€
zu bezahlen.
Der Kündigungsschutz hat für den Arbeiter also dafür
gesorgt, das er bei Ihnen sofort entlassen wird, sich bei einer Leiharbeitsfirma
anstellen lassen muss, und jetzt nur noch 8€ statt 10€/Stunde verdient. Als Gegenleistung hat
er, statt sofort entlassen werden zu können, eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ob der Kündigungsschutz dem Arbeiter ein Lohnverzicht wert ist ?
Und als Auftraggeber ? Wie hoch muss der Druck sein, damit
Sie sagen „Ich mähe den Rasen selbst“ oder „Ich lasse ihn halt wachsen, ich
kann mir nicht leisten ihn mähen zu lassen“. Diese Überlegung ist Vernichtung
von Arbeit, von Arbeitsplätzen.
Als Arbeitgeber bekommen Sie ständig zu hören wie böse und
sozial verantwortungslos man ist, wenn man seinen Rasen nicht (mehr) mähen
läßt. Allerdings kommt andererseits niemand mit einem Blumenstrauß und einem
Orden wenn man aus sozialen Gesichtspunkten sich dann doch entscheidet jemandem
zum Rasenmähen einzustellen.
Jugendarbeitslosigkeit
Ein eher außerdeutsches Phänomen ist die europaweite
Jugendarbeitslosigkeit. Einerseits wird sie durch „sozialverträgliche
Kündigungsschutzregeln“ erzeugt. Sozialverträglich heißt: Es ist unsozial
jemanden zu entlassen der Frau und Kinder hat, Singles werden zuerst entlassen.
Man könnte das Diskriminierung nennen, aber es nennt sich „sozialverträglich“.
Ohne gute Berufsausbildung lernen die Mitarbeiter während der Arbeit, die Erfahrung der Älteren stellt einen Wert im Unternehmen dar.
In Deutschland tritt dieser Effekt durch die sehr gute
Ausbildung und eine gewisse Jugend- und Technikgläubigkeit nicht auf. Die
zunehmende Computerisierung traut man eher einem 20-jährigen frisch von der
Schule zu als einem 55-jährigen. In Deutschland sind eher 50% der 60-jährigen
arbeitslos, in Spanien 50% der 20-jährigen.
Wenn der Rasenmäher einen Touch-Screen hat, dann würden Sie
das Gerät doch auch eher Nachbars Sohn anvertrauen, als Nachbars Vater. Der
Senior kann vielleicht eher mit einer Sense umgehen, einem Gerät bei dem man
vielleicht von Jahr zu Jahr besser wird, wenn man es benutzt. Vielleicht gibt
es in Spanien mehr Sensen ?
(Schein-)Selbständigkeit, Werkverträge
Als Konsequenz macht sich der Nachbarsjunge selbständig, er
erklärt damit „Ich verzichte auf Urlaub, Pflege, Kranken,
Arbeitslosenversicherung“. Er bietet seine Arbeitsleistung für 5 € /Stunde an,
Es werde 19% Mehrwertsteuer fällig, Das Rasenmähen kostet mich jetzt nur 6€ /
Stunde.
Und das ist vollkommen legal. Selbständige dürfen verlangen
was sie wollen – Arbeitnehmer nicht. Ist es ein Wunder das viele Arbeitslose
bereit sind auf diese Art „selbständig“ zu sein.
Für den Arbeitnehmer ist es natürlich recht kurzsichtig,
viele die das machen leben von der Hand in den Mund, ernten aber wenigstens
mehr soziale Anerkennung, als ein Hartz-IV Empfänger, der für das gleiche Geld
auf der Couch sitzt. Anerkennung hilft gegen Depressionen, aber nicht gegen Hunger.
Aber der Arbeitnehmer verzichtet eventuell freiwillig auf
eine Krankenversicherung. Bei 5® Stundenlohn steht die Überlegung an: Zahle ich
Lebensmittel und Miete oder Kranken- und Rentenversicherung. Das geht eine Weile gut, die Probleme kommen
bei Krankheit oder Alter und zwar heftig.
Wenn man nicht direkt Einzelselbständige anstellt, sondern
Firmen so lassen sich sämtliche arbeitsrechtlichen Regelungen leicht aushebeln,
denn für Subunternehmer gilt das Arbeitsrecht Ihres Firmensitzes, also
gegebenenfalls Polen, Rumänien, Litauen. Ein paar wenige
Auf jede „Errungenschaft“ der Gewerkschaften, Tariflöhnen, Sozialleistungen,
Kündigungsschutz reagiert ein Arbeitgeber.
Ein paar positive Wirkungen sollen nicht vernachlässigt
werden: Hohe Personalkosten sorgen für einen gewissen Innovationsdruck, Sie
erfinden mehr Maschinen, Automaten, Roboter, und diese Erfindungen sparen nicht
nur Arbeitskräfte ein, Sie lassen manchmal neue Produktionszweige entstehen.
Wenn Ihnen Rasenmähen zu teuer ist, erfinden Si einen
selbstfahrenden Rasenmäher, sie haben dann nicht nur Ihr Problem des
Rasenmähens gelöst, sondern gleich auch noch ein Produkt das Sie verkaufen
können. Ihnen als Unternehmer geht es
damit besser, Sie können öfter ins Restaurant gehen, und auch der Kellner kann
mehr verdienen.
Aber wer durch eine Maschine ersetzt wurde – dem ist damit
nicht geholfen. Der Job ist weg, und zwar nicht nur seiner, sondern gleich auch
noch der bei allen anderen, die jetzt auf einen Rasenmäher-Bediener
verzichten. Wahrscheinlich entstehen
neue Jobs die eine höhere Qualifikation bedürfen.
Es ist nur mittelbar der Gesetzgeber der all diese
Regelungen durchgesetzt hat. Initiatoren und Erfinder der meisten dieser Gesetze
sind die Gewerkschaften, die die Situation von Großkonzernen auf jedes kleine
Unternehmen übertragen. Es geht dabei immer um „Recht und Gerechtigkeit“ und
„Zum Wohle des Arbeitnehmers“. Aber letztendlich gehen viele Initiativen nach
hinten los.
Weil die Gewerkschaften so „gute Bedingungen“ für Ihre
Arbeitnehmer verhandeln, will die Arbeitnehmer niemand mehr zu diesen
Bedingungen einstellen, man sucht nach Auswegen und findet sie. Ohne
Gewerkschaften wäre eine Suche nach Auswegen nicht nötig gewesen.
Regelarbeitsplätze werden durch Leiharbeit, Scheinselbständige oder
ausländische Werkvertragsunternehmen abgelöst.
Die europaweite Arbeitnehmerfreizügigkeit und die nationalen
Gewerkschaften die sich ausschließlich um Ihre „inländischen“ und nicht Ihre
„innereuropäischen“ Mitglieder kümmern, haben nicht mehr viel Druckmittel
gegenüber den Arbeitgebern. Massenentlassungen sind zwar böse und finden nicht
statt, doch schleichend werden frei werdende Arbeitsstellen nicht mehr mit
sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigten ersetzt oder vorhandene Arbeitnehmer mit leicht geänderten
Arbeitsverträgen in Subunternehmen ausgelagert. Die Entlassungen werden
verschleiert, auf 5 Jahre verteilt und schon sind Sie außerhalb der
Wahrnehmungsgrenze. Ein Strukturwandel findet statt, der nur Branchenkennern
jeweils bewusst ist.
Es ist die Gewerkschaft die der Bevölkerung sagt „Ihr müsst
10€ verlangen, arbeitet nicht für 5€, und verlangt Urlaub, Rente,
Krankenversicherung und Kündigungsschutz“ !
- Gewerkschaften regeln nicht nur die Verhältnisse für Ihre Mitglieder, sondern für die gesamte Volkswirtschaft: Gewerkschaftsmitglieder, Nicht-Mitglieder und auch Selbständige, denn jeder Bürger kann frei entscheiden in welche Gruppe er gehören möchte, zu den mündigen Bürgern, die für sich selbst entscheiden, oder zu denen um die sich gekümmert werden muss.
- Die Gewerkschaft sagt „arbeitet nicht“. Es ist natürlich zum Schutz des Arbeitnehmer sich nicht „ausbeuten“ zu lassen, aber welche Alternativen gibt es ? Gar nicht arbeiten? Die Gewerkschaft drängt damit insb. geringqualifizierte Arbeitswillige in die Arbeitslosigkeit.







