Einen Vertrauensvorschuss auszunutzen, mit zuverlässigen Partnern zusammenzuarbeiten, wird durch die Ausschreibungspraxis bei öffentlichen Projekten jedoch untersagt.
Derjenige bekommt den Auftrag, der am knappsten kalkuliert. Wer einen gewissen Spielraum für Änderungen, Ergänzungen, Missverständnisse in sein Angebot einschliesst, der sich später in Kulanz auswirken könnte, bekommt den Auftrag erst gar nicht.
Es wird davon ausgegangen, das auf eine Ausschreibung hin, alle die exakt gleiche Leistung mit der gleichen Zuverlässigkeit erbringen. Zuverlässigkeit wird im Zweifel vor Gericht eingeklagt.
Die wechselseitige lokale Abhängigkeit der Art "ich muss gut arbeiten und darf nicht so teuer sein, um auch den nächsten Auftrag zu bekommen", der bei privatwirtschaftlichen Geschäften häufig angewendet wird, wird bei Aufträgen der öffentlichen Hand ausgehebelt. Einzige Motivation für Zuverlässigkeit ist die Vermeidung von Vertragsstrafen und Garantieleistungen, ein überschaubarer Horizont von 2-5 Jahren. Gute Arbeit bei früheren Aufträgen ist nicht relevant, wenn es beim nächsten Mal günstigere Anbieter gibt.
Auf Kulanzleistungen, die auf Missverständnissen und kleinen Änderungen beruhen, verzichtet ein Auftraggeber, wenn er keine Vorteile daraus erwirbt. Gutes Ansehen, gute Leistung, so etwas wie ungeschriebene hanseatische Kaufmannsehre ist in der Ausschreibungspraxis nicht relevant.
Zwischenmenschliche Beziehungen, ein gutes Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollen sogar explizit unterdrückt werden.
Wenn der örtliche Bauunternehmer zum Bürgermeister gewählt würde, darf er keine Aufträge mehr an sich selbst vergeben. Ein Unternehmer ist fast gezwungen, sich nicht um politische Ämter zu bemühen, weil es die Aussicht auf öffentliche Aufträge deutlich erschwert. Darum stellen sich nicht die erfolgreichen Unternehmer, die wissen wie man mit Geld und Großprojekten umgeht, zur Wahl, sondern eher Beamte und Angestellte, die im Bereich zwischen Hausfrauenverstand und Technokratentum agieren.
die gleicheen Effekte werden in der Vergabepraxis von öffentlichen Projekten angestrebt.
Kurzfristig geringe Kosten - kein Interesse an langfristigem Erfolg.
Die Konsequenzen sind in beiden Fällen die gleichen: Probleme bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Wenn man jemanden einstellt, führt man mit dem Bewerber ein Gespräch, nicht nur um seine Qualifikationen herauszubekommen, sondern auch seine Weltanschauung, Arbeitseinstellung, Begeisterungsfähigkeit, Leidenschaft oder andere soziale Kompetenzen und Soft-Skills. Bei der Vergabe eines Projektes verzichtet man auf so etwas explizit. Es zählt nicht. Es zählt nur der Preis. Die beste Gelegenheit für ein solches Gespräch wäre ein gemeinsames Abendessen oder eine Gartenparty. Doch ein Bürgermeister darf so eine Einladung nicht annehmen, weil ihm sofort unterstellt würde, er wäre jetzt befangen und würde nur wegen dieser Einladung den Auftrag an diesen Unternehmer vergeben. Ein Kennenlernen von Auftraggeber und Auftragnehmer auf menschlicher Ebene wird untersagt. Wechselseitiges Vertrauen wird nicht zur positiven Erfahrung, sondern zur Gefahr einer Bestechung.
Mit der Jagd nach dem preiswertesten Anbieter sucht der Auftraggeber quasi den dümmsten, zumindest den risikofreudigsten Anbieter. Nachträgliche Probleme und fehlende Kulanz bei kleinen Änderungen und knappen Zeitplänen sind zwangsläufig die Folge.
Die Ausschreibungspraxis hat das offiziielle Ziel den günstigsten Anbieter zu finden und sparsam mit Steuergeldern umzugehen. Doch bei sehr großen und langfristigen Projekten ist es fast unmöglich im Voraus zu beurteilen, wer die Gesamtleistung am besten, günstigsten und pünklichsten erbringen kann. Vielleicht wäre die Auswahl nach Vertrauen, Zuverlässigkeit und Kompetenz, auch Kulanz und Erfahrungen in der Vergangenheit, das bessere Kriterium, gerade dann, wenn aus Erfahrung mit anderen Projekten bereits klar ist, das man die Kosten eines Bauprojektes das länger als 3 Jahre läuft, nicht genau beziffern kann.
